Kurzzeitpflege

Wie ein Urlaub mit besonderer Pflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige und ein „Tapetenwechsel“ für den Pflegebedürftigen. Für die Dauer von maximal 28 Kalendertagen pro Jahr (abhängig vom Pflegegrad) bezuschusst die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Bei Kopplung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist es möglich, die Kurzzeitpflege auf bis zu 8 Wochen auszuweiten. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich.

Verfügbar in folgenden Einrichtungen:

Helmut-Dahringer-
Quartiershaus

Oskar-Scherrer-
Haus

Gerhard-Eibler-
Haus