Pflegeberatung

Erfahrene Fachkräfte geben wichtige Tipps

Pflegebedürftige Personen, die zuhause versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Wenn kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist, schreibt der Gesetzgeber, regelmäßige Beratungseinsätze vor. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Diese Pflicht gilt auch dann, wenn Pflegegeldempfänger bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.

Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause langfristig sicherzustellen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dabei individuelle Beratung und können Fragen zu allen Themen rund um die Pflege stellen. Erfahrene Fachkräfte geben praktische Tipps und hilfreiche Informationen, um die Pflege und Versorgung zu erleichtern.

Wie oft diese Beratungsbesuche stattfinden müssen, richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal alle drei Monate

Wichtig: Die vorgeschriebenen Besuche müssen stattfinden und nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Auszahlung des  Pflegegeldes.

Selbstverständlich ist unser Beratungsangebot kostenlos und völlig unverbindlich!

Verfügbar in folgender Einrichtung:

Ambulanter Dienst